Erneute Chance –die Lkw-Abwrackprämie ENF 3.0.

Erneute Chance –die Lkw-Abwrackprämie ENF 3.0.

 

Tauschen Sie Ihren alten Lkw gegen einen neuen Mercedes-Benz Lkw mit kraftstoffeffizienten Technologien sowie Euro VI-Motor und erhalten Sie bis zu 15.000 €.
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie zusätzlich von der individuellen Förderung von Mercedes-Benz Lkw.

 

 

Nutzen Sie die erneute Gelegenheit zu Ihrem staatlich geförderten Mercedes-Benz Lkw.

Profitieren Sie von der Neuauflage des Flottenerneuerungsprogramms (ENF 3.0) des BAG, dem nationalen Flottenaustauschprogramm für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t zGG der Klassen N2, N2G, N3 und N3G.

Antragstellung ab 26. Juli 2021 bis 31. Oktober 2021

Wie hoch ist die Förderung:
• für Bestandsfahrzeuge Euro V oder EEV-Lkw: 15.000 €
• für Bestandsfahrzeuge Euro IV oder älter: 10.000 €
• Zusätzliche Preisvorteile durch Mercedes-Benz Lkw sind möglich


Anforderungen Bestandsfahrzeug:
• Schadstoffklasse Euro 0 bis V oder EEV
• Fahrzeugklasse N2/N2G/N3/N3G ab 7,5 t zGG zum Zeitpunkt der Antragsstellung
• Mind. 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung)
• Verschrottung bis zum 30.06.20222


Anforderungen Neufahrzeug:
• Schadstoffklasse Euro VI oder ein Neufahrzeug mit Elektroantrieb
• Fahrzeugklasse N2/N2G/N3/N3G ab 7,5 t zGG zum Zeitpunkt der Antragstellung
• Rollwiderstandsoptimierte Reifen
• Abbiege-Assistenzsystem
• Mindesthaltedauer 24 Monate im Unternehmen
• Produktionsjahr 2021 oder jünger
• Zulassung und Verwendungsnachweis bis zum 30.06.20222
• Zusätzliche Anforderungen aus ENF 3.0:
– Unterschreitung der CO2-Emissionen der jeweiligen Vecto-Fahrzeuggruppe
– Ausrüstung des Neufahrzeugs mit mindestens zwei CO2-senkenden Zusatzausstattungen im Vergleich zur Serienausstattung


Anträge sind in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen unter https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen.


Modernere Technik und bessere Umweltbilanz – ein Wechsel lohnt sich gleich mehrfach.
Seien Sie jetzt dabei und sprechen uns an.

 

1 Es gelten die Bedingungen der Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (BAnz AT 23.07.2021 B4), wirksam vom 26.07.2021 bis 31.12.2021,
abrufbar auf der Webseite des BAG (www.bag.bund.de). Der Zuschuss darf pro Neufahrzeug und dem in Zusammenhang mit dem Erwerb verschrotteten
Bestandsfahrzeug nur einmal gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt
für Güterverkehr (BAG) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Bis zwei Monate nach erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung bzw. in Ausnahmefällen, z. B. durch Lieferengpässe, Verlängerung bis 30.09.2022 möglich.

Ansprechpartner

Thomas Schiele
Thomas Schiele
Verkauf Gebrauchtwagen
T. 0906 7807 1909
Email schreiben
Andreas Meilbeck
Andreas Meilbeck
Verkauf NFZ
T. 0841 938974 66
Email schreiben